BDL kritisiert Referentenentwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes

Der BDL wendet sich gegen geplante Änderungen im Bereich der HGB-Regelungen zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses, von denen auch Leasing-Unternehmen – mutmaßlich unbeabsichtigt – erfasst werden könnten. In seiner Stellungnahme kritisiert der Verband geplante Änderungen im Bereich der handelsrechtlichen Regelungen zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses als Überwachungsorgan für die Rechnungslegung, das Risikomanagement und die Abschlussprüfung. Leasing-Unternehmen könnten in ihrer Eigenschaft als Finanzdienstleistungsinstitute in nicht intendierter Weise von diesen Änderungen erfasst werden. In einer Überarbeitung des Referentenentwurfes sollte in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass Finanzdienstleistungsinstitute wie bisher nur dann zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses verpflichtet werden, wenn sie kapitalmarktorientiert sind. 

Stellungnahme zum Referentenentwurf 

 
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