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Neue Verbändeinitiative zur Reform der Insolvenzanfechtung

Quer durch alle Branchen leidet die Wirtschaft unter der Insolvenzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO). Auch die Leasing-Wirtschaft beklagt die Folgen seit langem. Denn im Insolvenzfall ihres Kunden kann die Leasing-Gesellschaft vom Insolvenzverwalter gezwungen werden, erhaltene Leasing-Raten des insolventen Kunden zurückzuzahlen - rückwirkend bis zu zehn Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass der von der Insolvenz bedrohte Leasing-Kunde mit der Zahlung an die Leasing-Gesellschaft andere Gläubiger benachteiligen wollte, und das Leasing-Unternehmen diesen Vorsatz zum Handlungszeitpunkt kannte.

Die Leasing-Wirtschaft kritisiert, dass die Praktiken der Insolvenzverwalter inzwischen an der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, vorsätzliche Gläubigerbenachteiligungen rückgängig zu machen, vorbei gehen. Daher hat sich der BDL einer breiten Verbändeinitiative angeschlossen, die eine Änderung der Insolvenzanfechtung fordert.

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