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Änderung internationaler Bilanzierungsstandards:

Europäische Leasing-Wirtschaft warnt vor massivem Bilanzierungsaufwand für Mieter und Leasing-Nehmer

Brüssel/Berlin, 30. Januar 2009 ­ Das für die Entwicklung internationaler Bilanzierungsstandards zuständige International Accounting Standards Board (IASB) arbeitet derzeit gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) an einer Neuregelung für die Bilanzierung von Miet- und Leasing-Verhältnissen. Noch im 1. Quartal 2009 wird die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers erwartet, in dem das IASB seine Reformüberlegungen darstellt.



Leaseurope, der europäische Dachverband der Leasing-Unternehmen und Autovermieter, zeigt sich in einem Positionspapier besorgt über die Richtung des Reformprojekts. 



Mark Venus (BNP Paribas), Vorsitzender des Bilanzierungsausschusses der Leaseurope, warnt vor den weitreichenden Folgen der geplanten Neuregelung für Mieter und Leasing-Nehmer. ,,Der komplexe Reformansatz der Standardsetter belastet die betroffenen Unternehmen mit massivem zusätzlichem Bilanzierungsaufwand und hat erhebliche Auswirkungen auf ihre Bilanzstrukturen."



Leaseurope-Präsident Rüdiger Freiherr von Fölkersamb (Deutsche Leasing AG): ,,Die europäische Leasing-Wirtschaft will keinen überzogenen Bilanzierungsstandard, dessen Komplexität die wirtschaftlichen Vorteile des Produkts Leasing in den Schatten stellen würde. Diese Problematik betrifft bei weitem nicht nur die Interessen der Leaseurope. Gerade unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wo Unternehmen um Finanzierungen kämpfen müssen, ist sie von grundsätzlicher Bedeutung. Für diese Unternehmen ist Leasing als Finanzierungsalternative oftmals überlebenswichtig."


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Autorenhinweise:



Welchen Reformansatz verfolgen die Standardsetter? 


Das Reformvorhaben wird oft als ,,Right-of-Use-Ansatz" bzw. ,,Nutzungsrechte-Bilanzierung" bezeichnet. Dieser Ansatz unterscheidet sich fundamental von dem derzeitigen Leasing-Bilanzierungsstandard, der maßgeblich auf die mit dem Leasing-Verhältnis verbundenen Chancen und Risiken abstellt. Nach dem Right-of-Use-Ansatz müsste jeder Mieter und Leasing-Nehmer stets das Nutzungsrecht an dem Mietgegenstand sowie eine korrespondierende Verbindlichkeit bilanzieren. Nach der derzeitigen Regelung wird das Mietobjekt nur bei so genannten Finance Leases in der Bilanz des Leasing-Nehmers ausgewiesen, bei denen im Wesentlichen alle Chancen und Risiken des Objekts auf den Leasing-Nehmer übertragen wurden.



Welche Auswirkungen treffen Mieter und Leasing-Nehmer?

Zwar werden bei der Bilanzanalyse schon bisher regelmäßig auch Leasing-Verpflichtungen berücksichtigt, die nicht in der Bilanz passiviert sind. Insofern wird sich die Beurteilung der finanziellen Lage von Mietern und Leasing-Nehmern, die nach IFRS bilanzieren, auch nach der Veröffentlichung des neuen Leasing-Standards (voraussichtlich Mitte 2011) nicht dramatisch ändern. Die betroffenen Unternehmen müssen sich jedoch darauf einstellen, dass ihre Fremdkapitalgeber angesichts der Bilanzverlängerung erhöhte Eigenkapitalanforderungen stellen werden. 



Beschränkt sich der Right-of-Use-Ansatz auf die erweiterte bilanzielle Erfassung von Leasing-Verhältnissen?

Nein, darüber hinaus sind weit reichende Änderungen im Detail vorgesehen. Sie würden zu einer erheblichen Verkomplizierung der Leasing-Nehmer-Bilanzierung führen, die in keinem Verhältnis zu dem erhofften Informationsgewinn für die Bilanzleser steht und die betriebswirtschaftlichen Vorteile des Leasing konterkariert. Mit einem Anteil an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen in Europa von rund 30 % spielt Leasing als Finanzierungsalternative für viele Unternehmen die entscheidende Rolle.


Was passiert mit der Bilanzierung beim Leasing-Geber?

Die Standardsetter haben sich aus Termingründen entschlossen, zunächst nur die Leasing-Nehmer-Bilanzierung zu reformieren und die bisherigen Regeln für die Leasing-Geber-Bilanzierung bis auf weiteres beizubehalten. Die europäische Leasing-Wirtschaft bedauert diese Entscheidung wegen der damit verbundenen konzeptionellen Verwerfungen im Bereich der Leasing-Bilanzierung. 




Bei Rückfragen:
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. 

Dr. Martin Vosseler, Stv. Geschäftsführer 

Fon +49(0)30-2063-3714,
vosseler@leasingverband.de 




Leaseurope

Jacqueline Mills, Senior Adviser Economic & Financial Affairs
Fon +32 2 778 05 66,
j.mills@leaseurope.org

Ein ausführliches Positionspapier zu dem Reformprojekt aus Sicht der europäischen LeasingWirtschaft in englischer Sprache steht im Internet zum Download bereit unter: 
http://www.leaseurope.org/uploads/documents/positions/pp090116.pdf



Über Leaseurope

Leaseurope vereinigt als Dachverband die europäischen Verbände der Leasing- und Fahrzeugvermietungs-Wirtschaft. Die Produktpalette der von Leaseurope repräsentierten Unternehmen reicht vom Mietkauf über Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing aller Arten von Objekten (Mobilien und Immobilien) bis zur Vermietung von Personen- und Lastkraftwagen. Leaseurope repräsentiert ca. 93 % des relevanten Marktes in Europa. In 2007 haben die von Leaseurope über ihre Mitgliedsverbände repräsentierten Unternehmen Leasing-Investitionen von 340 Mrd. Euro generiert. Der Zuwachs gegenüber 2006 betrug 13 %. Damit haben diese Unternehmen rund 30 % der gesamten Ausrüstungsinvestitionen in Europa realisiert. Sie vermieten bzw. verleasen etwa 17 Millionen Fahrzeuge in ganz Europa.