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Stellungnahme Konsultationsfassung BAIT

In seiner Stellungnahme hat der BDL gegenüber Bundesbank und BaFin zahlreiche Ansatzpunkte aufgezeigt, um die Differenzierung und Proportionalität der Leasing-Aufsicht zu fördern. 

Leasing-Unternehmen unterscheiden sich deutlich von Banken. Diese Unterschiede sollten auch in den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT zum Ausdruck kommen. Der BDL begrüßt, dass das Proportionalitätsprinzip als „evidentes Wesensmerkmal“ der BAIT angesehen und den Ausführungen in Abschnitt I Tz. 4 prominent vorangestellt wird. Verschiedene Ausführungen spiegeln diesen Ansatz jedoch nicht angemessen wider.