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Leasing-Geber nicht als Mautschuldner in Anspruch nehmen

§ 2 Absatz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz sieht vor, dass neben dem Halter, dem Disponenten und dem Fahrer auch der Eigentümer des Fahrzeuges als Mautschuldner in Betracht kommt. Unter den Begriff des Eigentümers würden bei alleiniger Betrachtung des Wortlautes auch Leasing-Geber als lediglich juristische Eigentümer fallen. Eine Inanspruchnahme von Leasing-Gebern als Mautschuldner ist jedoch als nicht sachgerecht abzulehnen.  

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