Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und dem Anfechtungsgesetz“, das heute in Kraft getreten ist, verspricht wesentliche Verbesserungen für Leasing-Gesellschaften im Falle einer Kundeninsolvenz. So reichen zum Beispiel gängige Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlungsvereinbarungen künftig nicht mehr allein als Anknüpfungspunkt des Anfechtungsanspruchs aus. Zudem wurde die Möglichkeit der rückwirkenden Anfechtung für Deckungshandlungen von zehn auf vier Jahre verkürzt.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren zu beobachtenden ausufernden Anfechtungspraxis der Insolvenzverwalter hatte sich Anfang 2014 eine Verbändeinitiative unter Federführung des BGA gegründet, der sich auch der BDL angeschlossen hatte. Insbesondere stützten die Insolvenzverwalter - unter Berufung auf die Rechtsprechung - die Vorsatzanfechtungen vermehrt auf Zahlungserleichterungen, die Gläubiger gewährt hatten. Das Gesetz greift nun die wesentlichen Kritikpunkte der Verbändeinitiative auf und sorgt für mehr Rechtssicherheit.