Das IASB (International Accounting Standards Board) hat heute den neuen Leasing-Standard IFRS 16 veröffentlicht. Dieser basiert auf dem sogenannten Right-of-Use-Konzept, wonach zukünftig grundsätzlich alle Miet- und Leasing-Geschäfte mit ihren Nutzungsrechten und Verpflichtungen in der IFRS-Bilanz des Leasing-Nehmers erfasst werden. Ausnahmen gibt es bei kurzen Laufzeiten bis zu 12 Monaten und für so genannte Small-Ticket-Leases mit Objektwerten bis 5.000 Euro. Der neue Standard gilt für diejenigen Unternehmen, die nach IFRS (International Financial Reporting Standards) bilanzieren. In Deutschland sind dies etwa 1.000 vorwiegend größere Konzerne.
Die Boards setzten ihr Right-of-Use-Konzept gegen breite Kritik aus großen Teilen der Fachwelt durch. „Das vom IASB verfolgte Prinzip ‚one size fits all‘ hat sich im Zuge des zehnjährigen Reformprojekts als zentraler Schwachpunkt des Konzepts herauskristallisiert“, kritisiert Dr. Martin Vosseler, Geschäftsführer des BDL. „Der Versuch der Standardsetzer, alle Nutzungsüberlassungen bilanziell über einen Kamm zu scheren, führt angesichts der großen Bandbreite der erfassten Transaktionen zu einem unangemessenen Gesamtbild.“ Zudem bleiben die wesentlichen Reformziele wie Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse sowie Harmonisierung von IFRS und US-GAAP auf der Strecke. „Kaum jemand dürfte in IFRS 16 einen konzeptionellen Fortschritt gegenüber dem zu Unrecht gescholtenen IAS 17 sehen“, resümiert Dr. Vosseler.
Im nächsten Schritt muss der Standard das EU-Endorsement bestehen, bevor er am 1.1.2019 in Kraft treten kann. „Es bleibt abzuwarten, wie sich die EU-Gremien zu dem Standard positionieren. Danach muss sich zeigen, wie sich der Standard in der Anwendungspraxis bewähren wird“, erklärt der BDL-Geschäftsführer. „Wir gehen jedoch davon aus, dass der neue Standard kaum Einfluss auf die Leasing-Nachfrage haben wird. Die nach IFRS bilanzierenden Unternehmen werden sich auf die zusätzlichen Anforderungen einstellen und für Leasing sprechen nach wie vor überzeugend viele betriebswirtschaftliche Vorteile.“