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Gelebte Proportionalität

BDL-Präsident Kai Ostermann spricht sich in einem Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung dafür aus, „im Schulterschluss zwischen Finanzwirtschaft und Finanzaufsicht an einer ‚gelebten Proportionalität‘ zu arbeiten, also an einer Umsetzung der Vorschriften, die das Geschäftsmodell der mittelständischen Finanzdienstleister berücksichtigt“.

Dabei genüge es in einigen Punkten nicht, regulatorischen Vorschriften, die für Großbanken gedacht sind, durch interpretierende Anwendung ihre Schärfe zu nehmen und sie so den mittelständischen Verhältnissen anzupassen. „Hier bedarf es einer echten und gesetzlich verankerten Differenzierung.“ 

Lesen Sie den Gastbeitrag hier.