Die neue Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität („Umweltbonus-Richtlinie“) ist am 16. November 2020 in Kraft getreten. Die bereits im Juli 2020 veröffentlichte Umweltbonus-Richtlinie war auf Druck der Wirtschaft und der Verbände nochmals überarbeitet worden und soll nun den Bedürfnissen der Praxis noch besser entsprechen. Der BDL hatte sich nachdrücklich für die bessere Förderung von Leasing bei der Förderung von Elektromobilität ausgesprochen. „Das Ziel, Elektrofahrzeuge noch stärker zu fördern, hakt leider an zahlreichen Umsetzungsfragen in der Praxis, die der Gesetzgeber nicht optimal gelöst hat“, kritisiert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL.
Wesentliche Neuerungen bei der Förderung von Elektrofahrzeugen sind gestaffelte Fördersätze beim Leasing sowie die Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren. Insbesondere die im Sommer gestrichene Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme passgenau zu ergänzen (Kumulationsverbot) hatten der BDL zusammen mit den Leasing-Gesellschaften scharf kritisiert. Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasing-Dauer gestaffelt. Leasing-Verträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Die neue Richtlinie lässt nun die Kombination folgender Förderprogramme wieder zu:
- Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und
- Sofortprogramm „Saubere Luft“ sowie Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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