In einer Lunch Debate diskutierten gestern BDL-Vizepräsident Jochen Jehmlich und Mitglieder des BDL-Vorstands mit Vertretern des PKM Europe in Brüssel über die Auswirkungen der EU-Politik auf die leasingbasierte KMU-Finanzierung und Realwirtschaft. Im Mittelpunkt der Diskussion stand der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zum präventiven Restrukturierungsrahmen.Dieser soll das Sanierungsverfahren regeln, um eine frühe Restrukturierung von betroffenen Unternehmen in die Wege zu leiten und eine spätere Insolvenz zu vermeiden. Der BDL kritisierte gegenüber den Europapolitikern, dass der Richtlinienvorschlag den besonderen Eigentümerverhältnissen des Leasing-Geschäfts nicht Rechnung trägt.
Hintergrund: Leasing-Unternehmen sind aufgrund des Leasing-Geschäftsmodells Eigentümer der verleasten Wirtschaftsgüter. Nach deutscher Insolvenzordnung haben sie durch den gesetzlich verankerten Aussonderungsanspruch einen Zugriff auf ihr Objekt. Erfolgt ein Insolvenzantrag eines Kunden, ist die Kündigung des Vertrags aufgrund von Zahlungsrückständen aus der Zeit vor dem Eröffnungsantrag oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht mehr möglich. Der EU-Richtlinienvorschlag sieht nun ein sogenanntes Moratorium vor, wodurch dieser bisherige Zeitpunkt der beginnenden Kündigungssperre sehr weit vorverlagert wird. „Der Zeitraum, in dem das Aussonderungsrecht nicht ausgeübt werden kann, würde in vielen Fällen sogar so weit ausgedehnt werden, dass es mit dem Eigentumsrecht nicht mehr vereinbar ist“, kritisierten die BDL-Vorstandsmitglieder und warnten: „Wenn die Eigentümerstellung mit den daraus resultierenden Rechten nicht weiterhin adäquat geschützt wird, sind in Zukunft viele Leasing-Finanzierungen nicht mehr darstellbar.“
Forderung des BDL
Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht den Leasing-Unternehmen, Investitionen auch bei schwächeren Bonitäten für ihre Kunden zu finanzieren. Denn das Eigentum am Leasing-Objekt gibt ihnen die Sicherheit, insbesondere weil eine entschädigungslose Nutzung nicht möglich ist und weil der Leasing-Geber mit seinem in der deutschen Insolvenzordnung verankerten Aussonderungsanspruch Zugriff auf sein Objekt hat.
Der BDL forderte daher gegenüber den Vertretern des PKM Europe, die Regelungen des präventiven Restrukturierungsrahmens auf Geldkreditgläubiger zu beschränken. Dadurch kann das Hauptziel der Richtlinie, nicht bediente Geldkredite zu vermeiden, effektiv erreicht werden, ohne dass das von der europäischen Rechtsordnung geschützte Eigentum und daraus resultierende Rechte wie das Aussonderungsrecht verletzt werden.
PKM Europe
Eine Gruppe von 20 CDU/CSU-Abgeordneten des Europäischen Parlamentes hat sich 2013 zum Parlamentskreis Mittelstand Europe zusammengeschlossen, um die Interessen des Mittelstandes auf europäischer Ebene zu vertreten.