In der neuesten Ausgabe der BDL Leasingnews, die heute veröffentlicht wurde, begrüßt Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen die Investitionsreize im Konjunkturpaket. So werden die degressive AfA befristet wieder eingeführt und der Bundesanteil des Umweltbonus für den Erwerb bzw. das Leasing von Elektrofahrzeugen als sogenannte „Innovationsprämie“ verdoppelt. Zu den Umsatzsteuerplänen der Koalition hat der BDL eine ambivalente Haltung.
"Grundsätzlich befürworten wir, dass mittels der befristeten Senkung der Mehrwertsteuersätze der private Konsum angekurbelt werden soll. Im B2B-Bereich, der das Leasing-Geschäft dominiert, sind jedoch keine Wachstumsimpulse zu erwarten, da die Kunden durch den Vorsteuerabzug meist vollständig von der Umsatzsteuer entlastet sind", erläutert Dr. Conen. Den enormen Bürokratiekosten durch die mehrmalige Umstellung in kurzer Zeit, die schon wegen der extrem knappen Vorlaufzeit enorme Herausforderungen für die betriebliche Praxis mit sich bringe, stünde hier kein adäquater Nutzen gegenüber. Der BDL hat sich daher zusammen mit anderen Verbänden für Erleichterungen stark gemacht und eine Nichtbeanstandungsregelung für Dauerleistungen und deren Teilleistungen im B2B-Bereich vorgeschlagen. Das Bundesfinanzministerium ist dem Vorschlag aktuell jedoch nur in sehr beschränktem Umfang für den Monat Juli gefolgt.
Weitere Themen der Ausgabe sind die Entwicklung der Ausrüstungsinvestitionen, Leasing als "low risk" in punkto Geldwäsche beurteilt, Ergebnisse einer aktuellen Marktbefragung.